Jokertage

-       Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, pro Schuljahr vier halbe Jokertage zu beziehen. 

-       Die Erziehungsberechtigten füllen das Jokertag-Formular aus. Es kann auf der Homepage heruntergeladen werden.

-       Die Klassenlehrperson muss schriftlich, mindestens zwei Tage im Voraus, über das Fehlen informiert werden.

-       Der versäumte Schulstoff ist selbstständig nachzuholen.

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