- Die Schülerinnen und
Schüler haben die Möglichkeit, pro Schuljahr vier halbe Jokertage zu beziehen.
- Die
Erziehungsberechtigten füllen das Jokertag-Formular aus. Es kann auf der Homepage heruntergeladen werden.
- Die Klassenlehrperson
muss schriftlich, mindestens zwei Tage im Voraus, über das Fehlen informiert werden.
- Der
versäumte Schulstoff ist selbstständig nachzuholen.